Online-Casino ohne 5-Sekunden-Regel in der Schweiz
- Was die 5-Sekunden-Regel im Schweizer Online-Casino tatsächlich bedeutet
- Casinos ohne 5-Sekunden-Regel: Lizenz zuerst, Geschwindigkeit danach
- Paysafecard und PayPal bei solchen Casino-Angeboten
- Casinos ohne Zwangspause: Selbstsperre und Schutzmechanismen
- Welche Casino-Alternativen rechtlich überhaupt offenstehen
- GambleJoe als Suchbegriff: Bewertung statt Empfehlung
- DCC.finance und die Grenze zur nicht bewilligten Plattform
- Casino-Seiten ohne 5-Sekunden-Regel prüfen
- Schweizer Online-Casinos und ihre Konzessionsstruktur
- Online-Slots ohne 5-Sekunden-Regel: Das Spiel bleibt reguliert
Die Spielgeschwindigkeit ersetzt keine Bewilligung: Entscheidend sind Konzession, Schutzmechanismen und die rechtliche Einordnung des Angebots.

Was die 5-Sekunden-Regel im Schweizer Online-Casino tatsächlich bedeutet
Die Formulierung „Online-Casino ohne 5-Sekunden-Regel“ beschreibt zunächst keine eigene Lizenzkategorie. Sie bezeichnet eine erwartete Spielweise: Zwischen einzelnen Spielrunden soll keine technisch erzwungene Pause liegen. Daraus folgt jedoch nicht, dass ein Angebot ausserhalb der Schweizer Regulierung steht oder ohne Bewilligung betrieben werden darf. Eine kürzere Unterbrechung verändert weder die Zuständigkeit der Behörden noch die Anforderungen an den Betreiber.
Seit dem 1. Januar 2019 sind Geldspiele in der Schweiz gesetzlich geregelt. Das Geldspielrecht erfasst grundsätzlich Spiele, bei denen gegen einen geldwerten Einsatz ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht. Die Durchführung solcher Geldspiele ist bewilligungs- oder konzessionspflichtig. Das gilt unabhängig davon, ob eine Spielrunde schnell startet, ob eine Pause eingebaut ist oder ob ein Anbieter seine Oberfläche als besonders direkt bewirbt.
Die Pause ist kein Ersatz für eine Bewilligung
Eine 5-Sekunden-Pause kann als technische Schutzmassnahme in einem Online-Spiel erscheinen. Sie betrifft den Ablauf zwischen zwei Runden. Die Lizenzfrage liegt auf einer anderen Ebene. In der Schweiz dürfen Online-Spielbankenspiele nur von konzessionierten Schweizer Spielbanken angeboten werden. Ein Portal kann daher nicht durch das Weglassen einer Pause zu einem zulässigen Anbieter werden.
Diese Übersicht hilft dabei, Anbieter für Online-Casinos in der Schweiz im Kontext der 5-Sekunden-Regel gezielt einzuordnen. Im Mittelpunkt steht die jeweils ausgewiesene ESBK-Lizenz und die zugehörige Konzession.
1. Swiss4Win.ch
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casinò Lugano Swiss4Win.ch verfügt über eine ESBK-Konzessionserweiterung des Casinò Lugano. Damit ist der Anbieter im schweizerischen Online-Casino-Kontext klar einer konzessionierten Spielbank zugeordnet.
2. Admiral.ch
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casinò Mendrisio Admiral.ch ist mit einer ESBK-Konzessionserweiterung des Casinò Mendrisio verbunden. Diese Lizenzangabe macht den Anbieter für die Einordnung regulierter Online-Casino-Angebote in der Schweiz relevant.
3. CasiNeo.ch
Lizenz: ESBK — Online-Konzession Nr. 2023-B-10-E, Casinò Locarno CasiNeo.ch weist eine ESBK-Online-Konzession mit der Nummer 2023-B-10-E des Casinò Locarno aus. Dadurch ist die rechtliche Grundlage des Online-Angebots konkret benannt.
4. Pasino.ch
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Nr. 2023-B-14-E, Casino du Lac Meyrin Pasino.ch verfügt über die ESBK-Konzessionserweiterung Nummer 2023-B-14-E des Casino du Lac Meyrin. Die konkrete Konzessionsangabe ordnet den Anbieter einem regulierten Schweizer Casino zu.
5. Jackpots.ch
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Grand Casino Baden Jackpots.ch ist durch eine ESBK-Konzessionserweiterung des Grand Casino Baden gekennzeichnet. Der Anbieter ist damit über eine Schweizer Spielbank konzessionsrechtlich eingeordnet.
6. 7Melons.ch
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Grand Casino Bern 7Melons.ch verfügt über eine ESBK-Konzessionserweiterung des Grand Casino Bern. Diese Lizenzverbindung ist das zentrale Merkmal für die Aufnahme in die Übersicht.
7. StarVegas.ch
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casino Interlaken StarVegas.ch weist eine ESBK-Konzessionserweiterung des Casino Interlaken aus. Damit lässt sich der Anbieter einer konzessionierten Schweizer Spielbank zuordnen.
8. Casino777.ch
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casino Davos Casino777.ch verfügt über eine ESBK-Konzessionserweiterung des Casino Davos. Die angegebene Konzession bildet die wesentliche Grundlage für die Einordnung des Angebots.
9. MyCasino.ch
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Grand Casino Luzern MyCasino.ch ist mit einer ESBK-Konzessionserweiterung des Grand Casino Luzern verbunden. Dadurch ist die Zugehörigkeit zu einem konzessionierten Schweizer Casino ausgewiesen.
10. SwissCasinos.ch
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casino Zürichsee AG (Pfäffikon) SwissCasinos.ch weist eine ESBK-Konzessionserweiterung der Casino Zürichsee AG in Pfäffikon aus. Die Lizenzangabe macht den Anbieter für die Betrachtung regulierter Online-Casinos in der Schweiz relevant.
Für die Lizenzierung von Online-Casinos ist die Eidgenössische Spielbankenkommission zuständig. Die ESBK ist die zentrale Aufsichtsbehörde für das Schweizer Casinowesen und überwacht die Schweizer Spielbanken. Sie genehmigt jedes einzelne Online-Spiel und kontrolliert unter anderem Software, Finanztransaktionen und Spielerschutzmassnahmen. Diese Prüfung hängt nicht davon ab, ob ein Spiel mit oder ohne die im Markt bekannte Zeitunterbrechung angeboten wird.
Damit ist auch die Bezeichnung „bestes Casino ohne 5-Sekunden-Regel“ rechtlich nicht selbsterklärend. Sie kann eine technische Präferenz beschreiben, aber keine Aussage über die Zulässigkeit des Portals ersetzen. Ein Angebot ohne Pause ist nicht automatisch frei von Regulierung. Umgekehrt beweist eine vorhandene Pause nicht allein, dass ein Portal in der Schweiz legal betrieben wird. Die entscheidende Frage bleibt, ob das konkrete Angebot von einem entsprechend konzessionierten Schweizer Betreiber stammt.
Was „ohne 5-Sekunden-Regel“ praktisch meint
Praktisch wird mit einem Casino ohne 5-Sekunden-Regel meist ein Spielablauf verbunden, bei dem die nächste Runde unmittelbar nach der vorherigen ausgewählt oder gestartet werden kann. Das ist eine Beschreibung der Benutzeroberfläche und des Spielrhythmus, keine rechtliche Klassifizierung. Der Ausdruck kann deshalb bei verschiedenen Angeboten verwendet werden, ohne dass daraus eine einheitliche Schweizer Produktkategorie entsteht.
Auch die Bezeichnung „Casino 5-Sekunden-Regel“ führt leicht zu einer falschen Schlussfolgerung. Sie klingt nach einer einzelnen Vorschrift, die über die Legalität eines gesamten Portals entscheidet. Für die rechtliche Einordnung ist jedoch das gesamte Geldspielangebot massgeblich: der Betreiber, die Konzession, die genehmigten Spiele und die Einhaltung der Aufsichtsvorgaben. Der Ablauf einer einzelnen Runde ist nur ein Teil der technischen Gestaltung.
Casinos für Schweizer Spieler im Ausland
Für alle Casinospiele und Online-Spiele gilt zudem eine Altersbegrenzung von 18 Jahren. Die Spielgeschwindigkeit hebt diese Grenze nicht auf. Ein Online-Casino, das mit einem schnellen Ablauf wirbt, bleibt an die Schweizer Anforderungen gebunden. Die technische Abkürzung ist also keine rechtliche Abkürzung. Das wäre auch eine bemerkenswert günstige Regulierung, falls es sie gäbe.
Zuständigkeit und Kontrolle in der Schweiz
Die ESBK prüft Konzessions- und Spielangebote im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit. Bei Online-Casinos beschränkt sich die Aufsicht nicht auf die Frage, ob eine Website erreichbar ist oder ob ein Spiel technisch funktioniert. Überwacht werden auch die eingesetzte Software, Finanztransaktionen und Spielerschutzmassnahmen. Dadurch wird klar, warum die fehlende Pause nicht als Zeichen eines unregulierten Marktes verstanden werden darf.
Seit dem genannten gesetzlichen Rahmen werden Geldspiele in der Schweiz nicht nach dem Werbewort eines Anbieters beurteilt. Begriffe wie „schnell“, „direkt“ oder „ohne Zwangspause“ beschreiben allenfalls ein Merkmal des Angebots. Sie sagen nichts darüber aus, ob die erforderliche Konzession besteht. Für ein Schweizer Online-Casino ist deshalb nicht die Geschwindigkeit der erste Prüfpunkt, sondern die rechtliche Grundlage des Betriebs.
Der Suchbegriff „beste Online-Casinos ohne 5-Sekunden-Regel Schweiz 2026“ bündelt somit zwei getrennte Erwartungen: einen bestimmten Spielrhythmus und ein zulässiges Angebot im Schweizer Markt. Nur der erste Teil betrifft die Pause. Der zweite Teil richtet sich nach Konzession, Aufsicht und genehmigten Spielen. Beides darf nicht miteinander verwechselt werden.
Ein Portal ohne erkennbare Schweizer Grundlage ist deshalb nicht dadurch akzeptabel, dass es die gewünschte technische Gestaltung anbietet. Ebenso wenig wird ein konzessioniertes Schweizer Online-Casino durch eine Pause oder deren Fehlen aus dem gesetzlichen Rahmen entlassen. Die 5-Sekunden-Regel betrifft den Ablauf; die Bewilligung betrifft die Berechtigung zum Betrieb. Diese Trennung ist der Kern der Einordnung.
- Überprüfung der Konzessionsnummer im Fussbereich
- Abgleich des Betreibers mit der ESBK-Liste
- Kontrolle der .ch-Domain und Altersbeschränkung
- Schnelle Spielabläufe als Beweis für Legalität sehen
- Zahlungslogos wie PayPal als Lizenznachweis nutzen
- Werbeversprechen mit rechtlicher Zulassung gleichsetzen
Casinos ohne 5-Sekunden-Regel: Lizenz zuerst, Geschwindigkeit danach
Angebote, die sich als Casinos ohne 5-Sekunden-Regel präsentieren, setzen ein technisches Merkmal in den Vordergrund: eine Spielrunde soll ohne die bekannte Unterbrechung ablaufen. Für die rechtliche Bewertung in der Schweiz ist dieses Merkmal jedoch nachgeordnet. Eine fehlende Pause sagt nichts darüber aus, ob ein Anbieter in der Schweiz zugelassen ist. Entscheidend bleibt, ob das Portal von einer konzessionierten Schweizer Spielbank betrieben wird und die vorgeschriebenen Kennzeichnungen erfüllt.
Der Begriff „beste Casinos ohne 5-Sekunden-Regel“ beschreibt deshalb keine amtliche Kategorie. Weder der Bundesrat noch die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) vergeben eine besondere Lizenz für Casinos mit kürzeren Spielintervallen. Die Konzession bezieht sich auf das zulässige Geldspielangebot und den Betreiber, nicht auf eine werbliche Bezeichnung der Spielgeschwindigkeit. Ein Portal kann sich also mit einer solchen Formulierung positionieren, ohne dadurch einen eigenständigen rechtlichen Status zu erhalten.
Die Reihenfolge der Prüfung
Bei einem Schweizer Online-Angebot stehen drei Fragen vor jeder Bewertung der Spielgeschwindigkeit:
- Ist der Betreiber in der amtlichen Aufstellung der ESBK geführt?
- Ist auf der Website eine Konzessionsnummer angegeben?
- Verwendet das Portal eine .ch-Domain und richtet es sich an volljährige Personen in der Schweiz?
Die ESBK prüft den Antrag eines Casinos. Sind die Kriterien erfüllt, wird die Lizenz ausgestellt. Die Konzession selbst wird vom Bundesrat vergeben; zugleich legt er die Anzahl der Konzessionen fest. Damit entsteht eine klare Zuständigkeitskette: Der Bundesrat entscheidet über die Spielbankenkonzession, die ESBK prüft und überwacht den konkreten Casinobetrieb. Eine Anbieterwerbung kann diese behördliche Prüfung nicht ersetzen.
Die Konzessionsnummer eines lizenzierten Online-Glücksspielportals befindet sich normalerweise im Fußbereich der Website. Fehlt sie, ist das kein Beweis für eine fehlende Bewilligung in jeder denkbaren Konstellation, aber ein deutlicher Prüfpunkt. Eine professionell gestaltete Oberfläche, ein deutschsprachiger Kundendienst oder eine Bezeichnung wie „Swiss Casino“ belegen keine Schweizer Konzession. Entscheidend ist die nachvollziehbare Zuordnung zwischen Website, Betreiber und amtlichem Eintrag.
Was die Bezeichnung nicht leistet
„Online Casinos ohne 5-Sekunden-Regel“ klingt nach einer Auswahl rechtlich gleichartiger Anbieter. Tatsächlich beschreibt die Formulierung zunächst nur eine behauptete Eigenschaft der Benutzeroberfläche oder des Spielablaufs. Daraus lassen sich weder die Identität des Betreibers noch dessen Zulassung, Spielerschutz oder Verantwortlichkeit ableiten.
Auch die Bezeichnung „beste Online Casinos ohne 5-Sekunden-Regel“ enthält keine behördliche Qualitätsaussage. Eine Rangfolge wäre nur belastbar, wenn die zugrunde liegenden Kriterien feststehen und für jeden genannten Anbieter überprüft werden können. Für die Schweizer Einordnung ist der erste messbare Punkt nicht die Geschwindigkeit, sondern die Konzession. Fehlt diese Grundlage, bleibt der Superlativ Marketing.
Ein Schweizer Online-Spielerkonto darf nur für volljährige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz eröffnet werden. Die Website muss sich an Nutzerinnen und Nutzer ab 18 Jahren richten. Diese Anforderungen gehören zur Grundprüfung eines Angebots, das Schweizer Spielbankenspiele anbietet. Ein Portal, das sich ohne klare Altersangabe oder ohne erkennbare Schweizer Ausrichtung präsentiert, passt nicht ohne Weiteres in diesen Rahmen.
Lizenz und technische Ausgestaltung getrennt bewerten
Die Spielgeschwindigkeit und die Zulässigkeit sind zwei verschiedene Prüffelder. Selbst wenn ein Portal tatsächlich ohne eine bestimmte Pause arbeitet, folgt daraus keine Erlaubnis für den Schweizer Markt. Umgekehrt macht eine Schweizer Konzession die werbliche Aussage über eine fehlende Pause nicht automatisch zu einem Qualitätsmerkmal.
Die technische Gestaltung der Benutzeroberfläche, wie etwa das Fehlen einer Pause, hat keinen Einfluss auf die rechtliche Notwendigkeit einer Schweizer Spielbanklizenz.
Für die wirtschaftliche Bewertung ist diese Trennung relevant. Eine schnellere Abfolge kann die Anzahl der Spielentscheidungen innerhalb eines Zeitraums erhöhen. Das ist eine Eigenschaft des Ablaufs, aber keine Aussage über die Rechtssicherheit des Angebots. Die Bezeichnung „ohne 5-Sekunden-Regel“ darf daher nicht mit „ohne Regulierung“ oder „ohne Einschränkungen“ gleichgesetzt werden. Beides wäre eine sachlich falsche Verkürzung.
Bei den besten Casinos ohne 5-Sekunden-Regel kann somit nur von einer geprüften Auswahl gesprochen werden, wenn jedes konkrete Portal anhand derselben amtlichen Kriterien kontrolliert wurde. Dazu gehören die öffentliche ESBK-Aufstellung, die auf der Website angegebene Konzessionsnummer, die .ch-Domain und die erkennbare Beschränkung auf volljährige Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz. Ohne diese Verbindung bleiben Aussagen über die Qualität, Sicherheit oder Marktzugehörigkeit unbelegt.
Die nüchterne Reihenfolge lautet daher: erst Betreiber und Konzession, dann Website-Kennzeichnung, danach die konkrete technische Ausgestaltung. Wer diese Reihenfolge umkehrt, bewertet die auffälligste Werbeaussage und nicht das Angebot, das dahintersteht. Bei Geldspielen ist das eine teure Art, Prioritäten zu setzen.
Paysafecard und PayPal bei solchen Casino-Angeboten
Paysafecard und PayPal ändern nichts am rechtlichen Status eines Online-Casinos. Beide Begriffe beschreiben Zahlungswege, keine Bewilligung für Geldspiele. Entscheidend bleibt, ob das konkrete Portal von einer konzessionierten Schweizer Spielbank betrieben wird und ob der Online-Betrieb durch eine Konzessionserweiterung abgedeckt ist. Nur Betreiber mit einer Konzession für eine stationäre Spielbank können eine solche Erweiterung beantragen.
Live-Dealer-Casinos in der Schweiz: Angebot und Regeln
Damit ist auch die zentrale Einordnung für ein Online-Casino ohne 5-Sekunden-Regel klar: Eine angebotene Einzahlung über Paysafecard oder PayPal ersetzt weder die Schweizer Konzession noch die Kontrolle durch die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK). Eine schnelle oder anders organisierte Spielabwicklung macht aus einem nicht bewilligten Angebot kein legales. Der Zahlungsdienst ist lediglich ein technischer Bestandteil der Transaktion.
Zahlungsmethode ist kein Legalitätsnachweis
Das Geldspielgesetz erfasst grundsätzlich Spiele, bei denen gegen einen geldwerten Einsatz ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht. Sobald eine Einzahlung dem Echtgeldspiel dient, fällt der Vorgang in den Rahmen der Geldspielregulierung. Das gilt unabhängig davon, ob das Guthaben über eine Prepaid-Karte, einen elektronischen Zahlungsdienst oder eine andere Methode eingebracht wird.
Die ESBK prüft Konzessionsgesuche und erhebt die Spielbankenabgabe. Zusätzlich genehmigt sie jedes einzelne Online-Spiel und überwacht Software, Finanztransaktionen sowie Spielerschutzmassnahmen. Diese Aufsicht bezieht sich daher nicht nur auf die sichtbare Oberfläche eines Casinos. Auch der Zahlungsfluss gehört zu den Bereichen, die im regulierten Betrieb kontrolliert werden.
Sicherheitsrisiko Ein Online-Angebot ohne Schweizer Konzession kann jederzeit durch die Behörden gesperrt werden, unabhängig von der technischen Funktionalität.
Ein Hinweis auf Paysafecard oder PayPal auf einer Website beantwortet somit nur eine technische Frage: Der Betreiber behauptet, diese Zahlungsart zu unterstützen. Offen bleibt zunächst, ob das Angebot selbst bewilligt ist. Eine solche Behauptung genügt nicht als Nachweis. Werbeelemente, Logos von Zahlungsdiensten oder Hinweise auf eine unkomplizierte Einzahlung haben keinen eigenen Lizenzwert. Das klingt banal, wird im Internet aber erstaunlich oft als Ersatz für eine Prüfung behandelt.
Was vor einer Einzahlung feststehen muss
Vor der Nutzung eines Angebots, das sich als Casino ohne 5-Sekunden-Regel positioniert, sind die rechtlichen Mindestpunkte wichtiger als die gewünschte Zahlungsart:
- Der Betreiber benötigt eine Schweizer Konzession für den Online-Betrieb.
- Die Konzession muss auf eine stationäre Schweizer Spielbank zurückgehen, weil nur solche Betreiber eine Konzessionserweiterung beantragen können.
- Das konkrete Online-Spiel muss von der ESBK genehmigt sein.
- Der Betreiber muss Finanztransaktionen und Spielerschutzmassnahmen innerhalb des beaufsichtigten Systems abwickeln.
- Die Website muss als bewilligtes Schweizer Angebot erkennbar sein und darf nicht lediglich die Herkunft oder Zuständigkeit verschleiern.
Die ESBK kann den Zugang zu nicht bewilligten Online-Geldspielen ausländischer oder ihre Herkunft verschleiernder Anbieter sperren. Ein Portal kann daher technisch erreichbar sein, Zahlungslogos anzeigen und dennoch nicht für den Schweizer Markt zugelassen sein. Die Erreichbarkeit der Website ist kein Beweis für eine Bewilligung; sie sagt nur, dass die Seite in diesem Moment geladen werden kann.
Paysafecard: Prepaid-Zahlung ohne Sonderstatus
Bei einer Paysafecard wird der Zahlungsweg häufig als eigener Suchbegriff mit dem Wunsch nach einem Casino ohne 5-Sekunden-Regel verbunden. Rechtlich entsteht daraus jedoch keine besondere Kategorie. Ein „Paysafe-Casino“ ist kein eigenständiger Lizenztyp. Massgeblich bleibt das Geldspielangebot, nicht die Form, in der Guthaben eingezahlt wird.
Auch die Bezeichnung „Paysafecard casino ohne 5-Sekunden-Regel“ darf deshalb nicht als Empfehlung eines bestimmten Portals verstanden werden. Für einzelne Anbieter liegen in den geprüften Angaben keine belastbaren Informationen dazu vor, ob Paysafecard tatsächlich angeboten wird, unter welchen Bedingungen dies geschieht oder wie eine spätere Auszahlung organisiert wäre. Solche Details werden hier nicht ergänzt. Eine nicht belegte Verfügbarkeit wäre bei Zahlungsfragen besonders problematisch, weil sie unmittelbar eine Einzahlung auslösen kann.
Die Prüfung muss daher vor der Zahlung abgeschlossen sein. Ein vorhandenes Paysafecard-Feld im Kassenbereich beweist weder eine Konzessionserweiterung noch die Genehmigung der angebotenen Spiele. Es zeigt nur, dass der Betreiber diese technische Option eingerichtet hat oder einrichtet.
PayPal: Markenname ersetzt keine Prüfung
Dasselbe gilt für PayPal. Der Ausdruck „Online-Casino ohne 5-Sekunden-Regel mit PayPal“ bezeichnet keine rechtliche Sonderform und sagt nichts über die Schweizer Zulässigkeit aus. PayPal kann als Zahlungsdienst genannt werden, ohne dass damit die Bewilligung des Casinos nachgewiesen wäre.
Beste Echtgeld-Casino-App in der Schweiz
Für die Beurteilung zählen deshalb nicht die Sichtbarkeit des PayPal-Logos und nicht die Position der Zahlungsart im Einzahlungsmenü. Entscheidend sind die Konzession des Betreibers, die Zulassung des Online-Angebots und die Überwachung durch die ESBK. Die Finanztransaktion muss in den regulierten Rahmen passen; der Name des Zahlungsdienstes nimmt dem Betreiber diese Verantwortung nicht ab.
Offizielle Angaben zu einzelnen Anbietern, deren konkreten PayPal-Bedingungen oder einer garantierten Verfügbarkeit dieser Zahlungsart liegen in den geprüften Fakten nicht vor. Deshalb lassen sich weder bestimmte Casinos als PayPal-Casinos ausweisen noch Auszahlungsbedingungen, Bearbeitungszeiten oder mögliche Einschränkungen nennen. Eine präzise Lücke ist hier verlässlicher als eine erfundene Vergleichstabelle.
Klare Reihenfolge bei der Entscheidung
Die sinnvolle Reihenfolge lautet: zuerst die Bewilligung des Casinos, danach die Zulassung des konkreten Spiels und erst anschließend die gewünschte Zahlungsart. Paysafecard oder PayPal können den technischen Einzahlungsweg bestimmen. Sie entscheiden aber nicht darüber, ob das Angebot in der Schweiz betrieben werden darf.
Bei einem nicht bewilligten ausländischen oder seine Herkunft verschleiernden Portal besteht zusätzlich das Risiko einer Zugangssperre durch die zuständigen Behörden. Selbst wenn eine Einzahlung technisch möglich war, folgt daraus kein Anspruch auf einen legalen Schweizer Spielbetrieb. Die Zahlungsoption ist ein Komfortmerkmal; die Konzession ist die rechtliche Grundlage.
Casinos ohne Zwangspause: Selbstsperre und Schutzmechanismen
Der Ausdruck „Casino ohne Zwangspause“ beschreibt zunächst nur den Wunsch nach einem ununterbrochenen Spielablauf. Er sagt nichts darüber aus, ob ein Angebot legal ist oder welche Schutzmechanismen gelten. Eine kurze technische Unterbrechung und eine Spielsperre sind rechtlich und praktisch zwei verschiedene Dinge. Die eine betrifft den Ablauf einer Sitzung, die andere den Zugang zu konzessionierten Geldspielen.
Wichtige Erkenntnisse
- Die Spielgeschwindigkeit ist eine technische Eigenschaft, keine rechtliche Kategorie.
- Eine gültige Konzession setzt zwingend eine bestehende Schweizer Spielbank voraus.
- Selbstsperren über SESAM bieten einen umfassenderen Schutz als technische Pausen im Spiel.
- Zahlungsarten wie PayPal oder Paysafecard sind kein Ersatz für eine behördliche Prüfung.
Für den Spielerschutz ist deshalb nicht entscheidend, ob eine Oberfläche eine Pause zwischen einzelnen Spielvorgängen einbaut. Maßgeblich ist, ob eine wirksame Spielsperre eingerichtet werden kann und welche Reichweite sie besitzt. In der Schweiz können sich Spieler temporär oder permanent selbst sperren lassen. Die Sperre wird über SESAM umgesetzt und gilt für alle konzessionierten Schweizer Casinos.
Selbstsperre statt bloßer Spielpause
Eine kurze Pause lässt sich beenden, indem die Sitzung fortgesetzt oder die betreffende Seite erneut geöffnet wird. Eine Selbstsperre funktioniert anders. Sie soll den Zugang zu konzessionierten Schweizer Casinos tatsächlich unterbinden und ist nicht nur eine Einstellung innerhalb eines einzelnen Online-Kontos.
Die Reichweite ist deshalb ein entscheidender Punkt: Eine Spielsperre gilt in der gesamten Schweiz. Seit dem 7. Januar 2025 erstreckt sie sich zudem auf das Fürstentum Liechtenstein. Damit ist sie nicht auf einen bestimmten Betreiber oder eine einzelne Casino-Website begrenzt. Ein Wechsel zwischen verschiedenen konzessionierten Angeboten beseitigt die Sperre nicht.
Die Auswahl zwischen temporärer und permanenter Selbstsperre richtet sich nach dem gewünschten Umfang der Zugangsbeschränkung. Die vorhandenen Schutzinstrumente unterscheiden damit zwischen einer zeitlich begrenzten Unterbrechung und einem dauerhaften Ausschluss. Eine fehlende Zwangspause auf der Benutzeroberfläche ersetzt keine dieser Optionen.
Aufhebung einer freiwilligen Spielsperre
Auch die Aufhebung einer freiwilligen Spielsperre ist nicht unmittelbar möglich. Eine solche Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden. Die Wartefrist verhindert, dass die Entscheidung zur Sperre und ihre Rücknahme innerhalb derselben Spielsituation beliebig aufeinanderfolgen.
Unbekannte Online-Casinos Schweiz: rechtlich prüfen
Damit entsteht ein klarer Unterschied zwischen einer selbst gewählten Pause und einer frei steuerbaren Schaltfläche im Casino-Konto. Wer eine freiwillige Sperre veranlasst, muss die festgelegte Frist berücksichtigen. Der Umstand, dass ein Angebot als Casino ohne Zwangspause auftritt, ändert daran nichts. Die Reichweite der Sperre wird nicht durch das Marketing eines Betreibers, sondern durch die geltenden Schweizer Schutzmechanismen bestimmt.
Nicht bewilligte Angebote und Sperrlisten
Neben der Selbstsperre einzelner Spieler bestehen behördliche Maßnahmen gegen nicht bewilligte Online-Angebote. Die ESBK und die Gespa führen Sperrlisten für solche Angebote. Diese Listen richten sich nicht nach einer persönlichen Entscheidung des Spielers, sondern nach dem rechtlichen Status der jeweiligen Plattform.
Ein Online-Angebot kann daher unabhängig von einer beworbenen Spielgeschwindigkeit oder einer fehlenden Unterbrechung blockiert werden. Für die Beurteilung eines Portals ist die Bezeichnung „ohne Zwangspause“ kein Nachweis einer Zulassung. Ebenso wenig lässt sich aus einem reibungslosen Seitenaufruf ableiten, dass ein Angebot in der Schweiz bewilligt ist.
Was Schutz tatsächlich bedeutet
Ein wirksamer Schutzmechanismus muss über die einzelne Spielrunde hinausreichen. Die schweizerische Selbstsperre erfüllt genau diese Funktion: Sie betrifft den Zugang zu allen konzessionierten Schweizer Casinos und bleibt auch bei einem Betreiberwechsel relevant. Die technische Gestaltung einer Website ist dagegen nur ein Oberflächenmerkmal.
Für die Einordnung von Online-Casinos ohne Zwangspause sind daher drei Punkte getrennt zu betrachten:
- eine mögliche Unterbrechung im Spielablauf,
- die temporäre oder permanente Selbstsperre über SESAM,
- behördliche Sperrlisten gegen nicht bewilligte Online-Angebote.
Diese Punkte dürfen nicht miteinander verrechnet werden. Eine Plattform ohne sichtbare Zwangspause kann trotzdem den verbindlichen Schweizer Schutzmechanismen unterliegen. Umgekehrt ist eine freie Spieloberfläche kein Ersatz für eine Selbstsperre und kein Beleg für die Rechtmäßigkeit des Angebots.
Welche Casino-Alternativen rechtlich überhaupt offenstehen
Die rechtlich zulässige Alternative zu einem Casino ohne 5-Sekunden-Regel ist in der Schweiz kein beliebiges ausländisches Portal. Entscheidend ist, ob das Angebot auf einer Schweizer Spielbankenkonzession beruht. Nur Betreiber mit einer Konzession für eine stationäre Spielbank können eine Konzessionserweiterung für den Online-Betrieb beantragen. Damit ist der Zugang zum Online-Markt an eine bereits bestehende Bewilligungsstruktur gebunden.
Eine fehlende oder anders ausgestaltete Spielpause schafft daher keine eigene Kategorie von Casinos. Sie ändert weder die Zuständigkeit der Schweizer Behörden noch die Voraussetzung, dass Online-Spielbankenspiele von einem konzessionierten Schweizer Betreiber angeboten werden müssen. Als Alternative kommen folglich nur Angebote infrage, deren Online-Betrieb innerhalb dieser Konzessionsstruktur genehmigt wurde.
Was bei nicht bewilligten Angeboten folgt
Portale ohne Schweizer Bewilligung sind keine gleichwertige Ausweichmöglichkeit. Die ESBK führt Sperrlisten gegen nicht bewilligte Online-Angebote und kann den Zugang zu solchen Plattformen blockieren. Werden entsprechende Spielangebote gemeldet, müssen Fernmeldedienstanbieterinnen den Zugang innerhalb von höchstens fünf Arbeitstagen sperren.
Checkliste vor der Einzahlung
- Ist eine gültige Konzessionsnummer im Fussbereich der Website angegeben?
- Stimmt der Betreiber mit der amtlichen ESBK-Liste überein?
- Nutzt das Portal eine .ch-Domain?
- Ist die Altersbeschränkung ab 18 Jahren klar ersichtlich?
Die technische Erreichbarkeit einer Website ist deshalb kein Nachweis ihrer Zulässigkeit. Auch eine auffällige Bezeichnung wie „Casino ohne 5-Sekunden-Regel“ ersetzt weder die Konzession noch die Prüfung durch die zuständige Behörde. Für die rechtliche Einordnung zählt nicht, ob ein Portal schneller erreichbar ist oder eine bestimmte Spielpause verspricht, sondern ob sein Online-Angebot auf einer zulässigen Schweizer Konzessionserweiterung beruht.
Damit bleibt die Auswahl kleiner, aber eindeutig: Entweder besteht eine Verbindung zu einer konzessionierten Schweizer Spielbank und ihrem bewilligten Online-Betrieb, oder es handelt sich nicht um eine rechtlich gleichwertige Casino-Alternative. Wer eine kürzere Unterbrechung als Hauptkriterium verwendet, bewertet zunächst die Oberfläche. Für die Zulässigkeit ist die Konzessionsgrundlage der entscheidende Posten.
GambleJoe als Suchbegriff: Bewertung statt Empfehlung
GambleJoe ist in diesem Zusammenhang zunächst nur ein Recherche- und Vergleichsbegriff. Daraus folgt weder, dass GambleJoe selbst ein Schweizer Online-Casino betreibt, noch dass ein dort erwähntes Angebot automatisch für den Schweizer Markt zugelassen ist. Eine Empfehlung lässt sich aus der bloßen Nennung nicht ableiten.
Beste Plinko-Casinos in der Schweiz: Recht und Spiel
Für die Bewertung eines konkreten Portals zählt deshalb nicht die Darstellung auf einer Vergleichsseite, sondern der Nachweis durch die zuständige Schweizer Aufsicht. Die ESBK prüft den Antrag eines Casinos. Erst wenn die erforderlichen Kriterien erfüllt sind, wird die Lizenz ausgestellt. Maßgeblich ist somit der konkrete Betreiber hinter dem beworbenen Angebot, nicht die redaktionelle Einordnung oder die Platzierung in einem Vergleich.
Welche Angaben entscheidend sind
Ein lizenziertes Online-Glücksspielportal muss seine Lizenznummer auf der Website angeben. Diese befindet sich normalerweise im Fußbereich. Fehlt die Angabe, bleibt die behauptete Zulassung unbelegt. Eine auffällige Gestaltung, ein deutschsprachiger Kundendienst oder die Bezeichnung als Casino ersetzen keine Konzessionsnummer.
Der zweite Abgleich erfolgt in der öffentlich einsehbaren amtlichen Aufstellung der ESBK. Dort werden autorisierte Casino-Betreiber geführt. Entscheidend ist, ob der Betreiber des konkret verlinkten Portals mit den Angaben auf der Website übereinstimmt. Ein Markenname allein reicht nicht, wenn die rechtlich verantwortliche Gesellschaft nicht eindeutig erkennbar ist.
Die Bezeichnung „Casino ohne 5-Sekunden-Regel“ beschreibt daher keine eigene Rechtskategorie und macht aus GambleJoe keine Prüfstelle. Sie kann eine gewünschte Spieleigenschaft benennen, sagt aber nichts über die Zulassung des jeweiligen Angebots aus. Für eine sachliche Bewertung bleiben Lizenznummer, Betreiberangabe und amtlicher ESBK-Eintrag die belastbaren Kriterien. Fehlt einer dieser Nachweise, ist eine Empfehlung nicht begründet.
ESBK Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist die zentrale Aufsichtsbehörde, die für die Genehmigung und Überwachung aller Schweizer Online-Casinos zuständig ist.
DCC.finance und die Grenze zur nicht bewilligten Plattform
Der Name DCC.finance lässt für sich allein keine Aussage über eine Zulassung in der Schweiz zu. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung der Plattform und auch nicht die behauptete Abwesenheit einer Spielpause, sondern die rechtliche Bewilligung des konkret angebotenen Online-Geldspiels. Seit dem 1. Januar 2019 sind Geldspiele in der Schweiz gesetzlich geregelt. Ein ausländischer Internetauftritt wird dadurch nicht zu einem zugelassenen Schweizer Online-Casino.
Welche Prüfung bei DCC.finance zählt
Für Schweizer Spieler ist massgeblich, ob das Angebot als bewilligtes Online-Geldspiel geführt wird oder ob seine Herkunft verschleiert wird. Die ESBK führt zusammen mit der Gespa Sperrlisten gegen nicht bewilligte Online-Angebote. Die ESBK kann den Zugang zu nicht bewilligten Online-Geldspielen ausländischer oder ihre Herkunft verschleiernder Anbieter sperren.
Eine Seite, die sich als Casino ohne 5-Sekunden-Regel darstellt, liefert damit noch keinen Nachweis für eine Schweizer Zulassung. Geschwindigkeit oder eine fehlende Unterbrechung ersetzen weder die aufsichtsrechtliche Einordnung noch die Prüfung des konkreten Angebots. Gerade bei einer Domain wie DCC.finance wäre deshalb zwischen einer blossen Internetpräsenz und einem in der Schweiz bewilligten Online-Spiel zu unterscheiden. Mehr lässt sich ohne einen belastbaren amtlichen Nachweis nicht seriös behaupten.
Werbung ist keine Konzession
Auch die Präsenz in Werbeanzeigen, Vergleichstexten oder sozialen Netzwerken beweist keine Legalität. Werbung kann ein Angebot sichtbar machen, ändert aber nichts daran, ob es auf einer Sperrliste steht oder von der ESBK als nicht bewilligt eingestuft wird. Ein beworbenes Casino bleibt rechtlich ungeklärt, solange die zuständige Schweizer Aufsicht keine entsprechende Einordnung bestätigt.
Ausländische Casinos für Schweizer Spieler: Rechtslage
Für die Bewertung von DCC.finance ist daher eine nüchterne Grenze entscheidend: Ohne nachgewiesene Schweizer Bewilligung darf die Plattform nicht als legales Schweizer Online-Casino behandelt werden. Wird ein nicht bewilligtes Angebot aufgerufen, kann der Zugang aufgrund der Sperrliste blockiert werden. Das ist keine technische Eigenheit der 5-Sekunden-Regel, sondern die Folge der Schweizer Aufsicht über nicht zugelassene Online-Geldspiele.
Casino-Seiten ohne 5-Sekunden-Regel prüfen
Bei einer Casino-Seite, die ohne 5-Sekunden-Regel wirbt, zählt zuerst die sichtbare Identität des Angebots. Eine schnelle Spielrunde ersetzt keine Prüfung der Betreiberangaben. Entscheidend sind vier Punkte: Domain, Alterskennzeichnung, Konzessionsnummer und Eintrag in der amtlichen Betreiberliste.
Domain und Altersangabe
Schweizer Online-Casinos müssen eine .ch-Domain besitzen. Eine abweichende Endung ist deshalb kein nebensächliches Detail, sondern ein Anlass, die Zulässigkeit des Angebots genauer zu prüfen. Die Webadresse sollte mit dem Betreiberauftritt übereinstimmen und nicht auf eine unklare Weiterleitung verweisen.
Auf der Website muss ausserdem klar stehen, dass das Angebot nur für Personen ab 18 Jahren bestimmt ist. Für Casinospiele und Online-Spiele gilt in der Schweiz eine Altersgrenze von 18 Jahren. Fehlt die Altersangabe oder bleibt sie nur in schwer auffindbaren Rechtstexten erwähnt, ist das ein sichtbarer Mangel der Seite.
Konzessionsnummer im Fussbereich
Die Konzessionsnummer eines lizenzierten Online-Glücksspielportals befindet sich normalerweise im Fussbereich der Website. Dort sollten die Angaben dauerhaft erreichbar sein, nicht nur auf einer Werbeseite oder in einem wechselnden Banner. Eine blosse Aussage wie «legal» oder «sicher» ist keine Konzessionsnummer.
Fehlt die Nummer vollständig, lässt sich der Betreiber anhand dieses Prüfpunkts nicht als lizenziertes Schweizer Online-Casino einordnen. Auch eine kopierte Behördenbezeichnung ohne konkrete Nummer schafft keinen belastbaren Nachweis. Das ist der Moment, in dem Werbesprache endet und Dokumentation beginnen müsste.
Ist ein Casino ohne 5-Sekunden-Regel automatisch legal?
Nein, die Abwesenheit einer Pause ist lediglich ein technisches Merkmal der Benutzeroberfläche und ersetzt keine staatliche Konzession.
Warum ist die .ch-Domain wichtig?
Eine .ch-Domain ist ein Indikator für die Ausrichtung auf den Schweizer Markt, während ausländische Endungen oft auf unregulierte Anbieter hindeuten.
Was bewirkt die Selbstsperre über SESAM?
Im Gegensatz zu einer kurzen Spielpause sperrt die SESAM-Selbstsperre den Zugang zu allen konzessionierten Schweizer Casinos landesweit.
Abgleich mit der ESBK-Liste
Autorisierte Casino-Betreiber werden in einer öffentlich einsehbaren amtlichen Aufstellung der ESBK geführt. Der Name auf der Website muss mit dem Eintrag der Eidgenössischen Spielbankenkommission übereinstimmen. Dabei sollten Betreibername, Domain und Konzessionsnummer zusammen betrachtet werden; ein einzelnes passendes Wort genügt nicht.
Erst wenn diese Angaben konsistent sind, ist die Seite als Schweizer Angebot nachvollziehbar. Die fehlende Spielpause verändert an diesem Prüfschema nichts. Sie ist kein Ersatz für Domain, Altersangabe oder amtliche Bestätigung.
Schweizer Online-Casinos und ihre Konzessionsstruktur
Online-Spielbankenspiele dürfen in der Schweiz nicht von beliebigen Plattformen angeboten werden. Die Konzessionsstruktur beginnt bei der stationären Spielbank: Nur ein Betreiber mit einer entsprechenden Konzession kann eine Erweiterung für den Online-Betrieb beantragen. Ein Angebot ohne diese Grundlage gehört daher nicht zum konzessionierten Schweizer Markt – unabhängig davon, ob die Website eine kürzere Spielunterbrechung verspricht.
Zuständigkeiten bei der Konzessionierung
Die Zuständigkeiten sind auf mehrere Behörden verteilt:
- Der Bundesrat vergibt die Spielbankenkonzession und legt fest, wie viele Konzessionen bestehen.
- Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) prüft Konzessionsgesuche, überwacht die Schweizer Spielbanken und erhebt die Spielbankenabgabe.
- Das Federal Gaming Board (FGB) ist eine unabhängige Behörde und beaufsichtigt Schweizer Casinos.
Damit ist die Konzession kein frei formulierbares Qualitätssiegel eines Betreibers. Sie beruht auf einem behördlichen Verfahren und einer festgelegten Marktordnung. Die ESBK ist dabei die zentrale Stelle für die Prüfung und Überwachung des Casinobetriebs.
Stationäres Casino als Voraussetzung
Für den Online-Betrieb genügt es nicht, lediglich eine Website mit Casinospielen zu eröffnen. Voraussetzung ist eine Konzession für eine stationäre Spielbank. Erst darauf kann die Konzessionserweiterung für das Online-Angebot aufbauen. Diese Struktur erklärt, weshalb Schweizer Online-Casinos organisatorisch an bestehende Spielbanken gebunden sind.
Für die Jahre 2025 bis 2044 wurden 20 Spielbankenkonzessionen erteilt. Davon entfallen 9 auf eine A-Konzession und 11 auf eine B-Konzession. Insgesamt gibt es in der Schweiz 21 Spielbanken am Markt. Diese Zahlen beschreiben die konzessionierte Spielbankenlandschaft; sie sind keine Rangliste der besten Anbieter und sagen nichts über eine angeblich besondere Spielgeschwindigkeit aus.
Entscheidend bleibt deshalb die Herkunft des Online-Angebots: Ein Schweizer Casino ohne die erforderliche Konzessionsstruktur ist kein alternatives Konzessionsmodell, sondern fällt aus dem bewilligten Rahmen. Die Bezeichnung „ohne 5-Sekunden-Regel“ ändert daran nichts.
Online-Slots ohne 5-Sekunden-Regel: Das Spiel bleibt reguliert
Bei Online-Slots bezeichnet die fehlende oder kürzere Unterbrechung lediglich eine technische Eigenschaft des Spielablaufs. Daraus folgt weder eine besondere rechtliche Stellung des Spiels noch eine Ausnahme von den Schweizer Vorgaben. Entscheidend bleibt, dass gegen einen geldwerten Einsatz ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht. Damit fällt der Slot grundsätzlich unter das Geldspielgesetz.
Beste Auszahlungsquote im Online-Casino Schweiz
Für jedes Online-Spiel gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren. Ein Slot darf daher nicht als Angebot für Minderjährige behandelt werden, auch wenn die Spielrunde schnell abläuft oder zwischen einzelnen Runden keine längere Pause sichtbar ist. Die Geschwindigkeit der Oberfläche ersetzt keine Alterskontrolle und verändert auch nicht die Verantwortung des Betreibers.
Genehmigung für jedes einzelne Spiel
Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) genehmigt jedes einzelne Online-Spiel. Das betrifft nicht nur die Bezeichnung oder das Erscheinungsbild eines Slots, sondern den konkreten Spielbetrieb. Die Behörde überwacht zudem die eingesetzte Software, Finanztransaktionen und Spielerschutzmassnahmen. Ein Slot ohne die gewünschte Fünf-Sekunden-Unterbrechung bleibt deshalb ein kontrolliertes Online-Spiel, sofern er legal angeboten wird.
Die Bezeichnung „ohne 5-Sekunden-Regel“ ist folglich kein Nachweis für eine besondere Zulassung. Sie beschreibt allenfalls, wie schnell eine neue Spielrunde gestartet werden kann. Für die rechtliche Bewertung zählen andere Punkte: der geldwerte Einsatz, die Gewinnmöglichkeit, die Genehmigung des einzelnen Spiels und die Einhaltung der Schutzvorgaben.
Auch ein technisch flüssiger Ablauf beseitigt das Verlustrisiko nicht. Jede Runde bleibt eine eigenständige Geldspielhandlung mit ungewissem Ergebnis. Eine kürzere Unterbrechung kann die Abfolge verändern, nicht aber die mathematische oder rechtliche Einordnung des Spiels. Der Begriff „Slot ohne Zwangspause“ klingt daher weitreichender, als er rechtlich ist.
Für die Bewertung solcher Angebote ist zwischen Spielkomfort und Zulässigkeit zu trennen. Die gewünschte Spielgeschwindigkeit beantwortet nicht die Frage, ob das konkrete Online-Spiel genehmigt wurde. Diese Prüfung liegt bei der ESBK. Ein regulierter Slot bleibt reguliert, unabhängig davon, ob zwischen den Runden eine Pause von fünf Sekunden vorgesehen ist oder nicht.
Ist das Gaming im Online-Casino Schweiz legal und sicher?
Ja, sofern Sie bei einem konzessionierten Schweizer Online-Casino spielen. Die ESBK überwacht unter anderem die genehmigten Spiele, die Software, Finanztransaktionen und Spielerschutzmassnahmen.
Kann ich als Schweizer Spieler bei ausländischen Online Casinos spielen?
Nein, ausländische oder nicht bewilligte Online-Geldspiele können in der Schweiz gesperrt werden. Legal sind Online-Spielbankenspiele bei konzessionierten Schweizer Spielbanken.
Wer ist für die Lizenzierung von Online Casinos in der Schweiz verantwortlich?
Für die Lizenzierung und Aufsicht ist die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) zuständig. Eine Online-Konzession kann nur ein Betreiber mit einer Konzession für eine stationäre Spielbank beantragen.
Was ist ein Online Casino Schweiz?
Ein Schweizer Online-Casino ist ein von einer konzessionierten Schweizer Spielbank betriebenes Online-Angebot. Die einzelnen Online-Spiele müssen von der ESBK genehmigt sein.
Ist Online-Casino in der Schweiz erlaubt?
Ja, Online-Casinospiele sind erlaubt, wenn sie von einer konzessionierten Schweizer Spielbank angeboten werden. Für die Nutzung muss die Person mindestens 18 Jahre alt sein und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben.
Ist Online-Glücksspiel in der Schweiz 2026 legal?
Ja, sofern das Angebot bewilligt oder konzessioniert ist und von einem zugelassenen Schweizer Betreiber stammt. Nicht bewilligte Angebote können von der ESBK und der Gespa auf Sperrlisten geführt und blockiert werden.
Erstellt von der Redaktion von „Casino Ohne Lizenz“.